Vertikale Gewaltenteilung

Die Schweiz ist föderalistisch gegliedert, das heisst in Teilstaaten (Kantone) eingeteilt, welchle möglichst viel Eigenständigkeit haben. Die Kantone selber wiederum sind in Gemeinden eingeteilt, welche ebenfalls möglichst grossen eigenen Gestaltungsspielraum haben (Gemeindeautonomie).

 

Der Bund

 

Der Bund oder die Eidgenossenschaft ist der Zusammenschluss aus 23 Kantonen, welche selber eigentlich Staaten sind. Gewisse staatliche Aufgaben haben diese aber dem Bund überantwortet. So zum Beispiel die Aussenpolitik, die Armee etc. Der Bund darf dabei auf einem Gebiet nur tätig werden, wenn ihm die Bundesverfassung dazu einen Auftrag gibt. Ansonsten sind die Kantone zuständig.

 

26 Kantone

 

Die nächstgrössere Einheit sind die Kantone oft auch Stände genannt. Sie sind die ursprünglichen Staaten, welche sich 1848 zum Bund zusammengeschlossen haben. Laut Bundesverfassung sind alle Kantone gleichberechtigt. Alle Kantone sind im Ständerat mit 2 Ständeräten vertreten ausser die Kantone Basel Stadt und Basel Landschaft, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden, Nidwalden und Obwalden. Diese ursprünglich Halbkantone genannten Stände schicken nur einen Ständerat nach Bern und haben nur eine Standesstimme (siehe: Mitwirkungsmöglichkeiten / obligatorisches Referendum).

 

2551 Gemeinden

 

Die kleinste politische Einheit in der Schweiz ist die Gemeinde. Ihre Zahl nimmt laufend ab, da kleinere Gemeinden sich deshalb zusammenschliessen, weil sie alleine kaum mehr alle Aufgaben erfüllen können. Zwischen Kanton und Gemeinde gibt es oft noch eine Zwischenstufe, im Thurgau Bezirk, in anderen Kantonen auch Ämter genannt. Im Thurgau gibt es fünf Bezirke. Wichtig sind diese, weil die Gerichtsbarkeit auf dieser Stufe geregelt ist.