Die Arbeit des Parlaments

National- und Ständerat kommen in der Regel im Frühling, Sommer, Herbst und Winter zu einer dreiwöchigen ordentlichen Versammlung zusammen. National- und Ständerat (auch als Bundesversammlung bezeichnet) tagen dabei in verschiedenen Sälen.

Zusammen tagen Sie nur, wenn sie wählen, nämlich:

 

Die Bundesräte

den Bundeskanzler / Bundeskanzlerin

Richterinnen und Richter der eidgenössischen Gerichte

Präsidentin / Präsident des Bundesrates und den Vizepräsidenten/in

General im Falle einer militärischen Bedrohung!

 

Lesen Sie auf Seite 24ff. im "Bund kurz erklärt",

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