Das Differenzbereinigungsverfahren
Die beiden Kammern Nationalrat und Ständerat sind staatsrechtlich gesehen völlig gleichberechtigt – ein Beschluss ist nur gültig, wenn er von beiden Kammern in derselben Fassung verabschiedet wird. Alle Geschäfte werden nacheinander von beiden Räten behandelt. Die Ratsvorsitzenden legen gemeinsam fest, welcher Rat ein Geschäft zuerst behandelt («Erstrat»).
Können sich National- und Ständerat nach der ersten Behandlung nicht auf einen gemeinsamen Text einigen, so findet ein Differenzbereinigungsverfahren statt, wobei das Geschäft zwischen beiden Räten hin- und herpendelt. Nach drei erfolglosen Durchgängen muss die Einigungskonferenz auf den Plan treten.
Die Einigungskonferenz besteht aus Mitgliedern beider Kommissionen und versucht eine Lösung zu finden.
Ein in der Einigungskonferenz erzielter Kompromiss wird anschliessend National- und Ständerat zur Abstimmung vorgelegt. Lehnt eine der Parlamentskammern den Vorschlag der Einigungskonferenz ab, ist das Geschäft gescheitert.
Wird der Vorschlag von beiden Kammern angenommen, kommt es zur abschliessenden Abstimmung, der sogenannten Schlussabstimmung. Damit ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Falls die Vorlage in der Schlussabstimmung angenommen wird, wird das Gesetz im Bundesblatt publiziert.