Die Arbeit des Parlaments
National- und Ständerat kommen in der Regel im Frühling, Sommer, Herbst und Winter zu einer dreiwöchigen ordentlichen Versammlung zusammen. National- und Ständerat (auch als Bundesversammlung bezeichnet) tagen dabei in verschiedenen Sälen.
Zusammen tagen Sie nur, wenn sie wählen, nämlich:
Die Bundesräte
den Bundeskanzler / Bundeskanzlerin
Richterinnen und Richter der eidgenössischen Gerichte
Präsidentin / Präsident des Bundesrates und den Vizepräsidenten/in
General im Falle einer militärischen Bedrohung!
Lesen Sie auf Seite 24ff. im "Bund kurz erklärt",
Schauen Sie sich folgenden Film an: