Horizontale Gewaltenteilung im Bund
Jede Stufe der vertikalen Gewaltenteilung ist in drei horizontale Gewalten aufgeteilt. Diese Dreiteilung der Macht soll sicherstellen, dass nicht eine Institution oder eine Person zu viel Macht erhält. Auf der selben Stufe der vertikalen Gewaltenteilung (also bspw. im Bund) darf ausserdem keine Person in zwei Gewalten mitwirken. Also nieman kann gleichzeitig im Nationalrat (Legislative) und im Bundesrat (Exekutive sein).
Das Volk
Das Volk ist laut Bundesverfassung der Souverän des Landes, also die oberste politische Instanz. Da das Volk, da zahlenmässig zu gross, nicht selbständig handeln kann gilt es nicht als eigentliche Gewalt im Staat. Das Volk wählt die Legislative (Parlament), dieses ist die Vertretung des Volkes und übt die höchste Gewalt, nämlich die Gesetzgebung aus.
Die Legislative
Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt im Staat und ist deshalb die höchste der drei Gewalten. Sie wird direkt vom Volk gewählt. In der Schweiz besteht diese Legislative (auch Parlament von ital. parlare = sprechen genannt) aus zwei Kammern. Einerseits dem 200-köpfigen Nationalrat (Vertreter des Volkes) und dem 46-köpfigen Ständerat (Vertreter der Stände oder Kantone).
National- und Ständerat werden auch als Bundesversammlung bezeichnet. Sie tagen nicht zusammen, können aber ein Gesetz nur ausarbeiten, wenn beide Kammern einverstanden sind. Sie tagen zusammen im selben Saal nur zu bestimmten Geschäften, wie bspw. Wahl des Bundesrates. Dann spricht man von vereinigter Bundesversammlung.
Der Bund kurz erklärt, S.22-36
Das Parlament auf der offiziellen Hompage
Die Exekutive
Die Exekutive oder Regierung ist die ausführende Gewalt. Sie hat das auszuführen, was die Legislative beschlossen hat. In der Schweiz wird diese Regierung nicht wie in anderen Ländern durch die stärkste Partei gebildet, sondern die wichtigsten Kräfte (Parteien) sind im Bundesrat eingebunden.
Der Bund kurz erklärt, S. 15/40
Der Bundesrat auf der offiziellen Homepage des Bundes
Die Judikative
Die Judikative wird ebenfalls durch das Parlament (vereinigte Bundesversammlung gewählt). Die oberste Rechtssprechung im Bund erfolgt durch das Bundesgericht in Lausanne. Es gibt aber auf Bundesebene auch noch zwei weitere erstinstanzliche Gerichte, das Bundesstrafgericht in Bellinzona und das Bundesverwaltungsgericht in Bern.
Der Bund kurz erklärt, S. 77 ff
Das Bundesgericht auf der offiziellen Hompage