Gewaltenteilung in der Gemeinde

In den Gemeinden ist die Gewaltenteilung sehr unterschiedlich. Grosse Gemeinden, wie die Städte haben oft ebenfalls Parlamente, bei kleinen Gemeinden übernimmt diese Funktion die Gemeindeversammlung. Damit ist auf Gemeindeebene eigentlich jeder Stimmbürger eben auch Parlamentarier. Dies ist die direkteste Form der Demokratie, aber sie ist eben nur in kleinen Gemeinden wirklich möglich.

 

 

Gemeindeversammlung (Legislative)

 

In den meisten der 2551 Gemeinden der Schweiz ist die gesetzgebende Behörde die Gemeindeversammlung. Diese tagt meist in einem Gemeindesaal oder in einer Turnhalle. Die Gemeindeversammlung wird  vom Gemeinderat geleitet, welcher die Exekutive der Gemeinde ist.  Grosse Gemeinden haben Parlamente, so z. Bsp. die Stadt Frauenfeld den 40-köpfigen Gemeinderat. Hier ist also der Gemeinderat die Legislative.

 

 

Gemeinderat (Exekutive)

 

In den meisten Gemeinden, vor allem in jenen Gemeinden, welche kein Parlament haben, heisst die Exekutive Gemeinderat. Dieser Gemeinderat hat eine ungerade Anzahl Mitglieder, wie die Exekutiven auf Bundes- und auf kantonaler Ebene. In Frauenfeld, wo der Gemeinderat die Legislative ist, heisst die Exekutive Stadtrat.

 

 

Judikative

 

Es versteht sich von selbst, dass auf Gemeindeebene nicht eigene Gerichte existieren, da die überwiegend grösste Zahl der Gemeinden davon zu klein wäre. Die Kantone haben darum eine weitere Stufe zwischen Gemeinde und Kanton. Im Thurgau heisst diese Stufe Bezirk, in anderen Kantonen, wie in Bern, heisst die Stufe auch Amt. Diese Stufe hat vor allem deshalb eine Bedeutung, weil dort die Gerichte angesiedelt sind. Die Gerichtsbarkeit obliegt also diesen Bezirken oder Ämtern.

 

 

Bezirksgerichte

 

Im Kanton Thurgau gibt es noch fünf Bezirke (Bild Rathaus Frauenfeld), diese fünf Bezirke haben je ein Bezirksgericht.

 

Homepage der Bezirksgerichte